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Vorsicht Abmahnung kann drohen
22.03.2010 20:23 ( 2018 x gelesen )

Nutzen Sie auch eine 0180 Servicerufnummer?
Dann sollten Sie das weiterlesen...



wer seine reale, vielleicht auch privat genutzte, Telefonnummer nur ungern im Impressum aufführen möchte, der greift gern auf 0180er Servicenummern zurück, die man inzwischen auch kostenfrei erhalten kann (Einfach mal bei Google "0180" eingeben).

Zum 01.03.2010 trat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, mit der die Informationspflichten für die Verwendung von 0180-Nummern erweitert werden. Wer diese Änderungen nicht beachtet, begibt sich in die große Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern.

Die 0180er Nummern wurden nun zunächst zum 1. März von "Geteilte-Kosten-Dienste" in "Service-Dienste" umbenannt.

Bisher reichte es, zum Beispiel neben eine 0180-5-Nummer zu schreiben: "14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend".

Seit dem 01.03.2010 müssen Verwender dieser Telefonnummern aber nicht mehr darauf hinweisen, dass Mobilfunkpreise abweichend sind, sondern müssen explizit den Mobilfunkhöchstpreis angeben. Dieser wurde ebenfalls durch die Bundesnetzagentur festgelegt und beträgt für alle Nummern 42 ct/min.

Der Hinweis im oben genannten Beispiel muss seit dem 01.03.2010, also lauten: "14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min."

Wenn Sie eine 0900-Nummer verwenden, trifft Sie diese Pflicht nicht. Bei diesen sogenannten Premium-Diensten sind weiterhin die Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz zuzüglich des Hinweises "Mobilfunkpreise ggf. abweichend" anzugeben.

Wenn Sie den Informationstext mit dem Kostenhinweis neben einer von Ihnen verwendeten 0180-Nummer noch nicht angepasst haben, so sollten Sie dies jetzt dringend vornehmen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen von Mitbewerbern und qualifizierten Einrichtungen.


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