Onlineshopbesitzer
23.04.2012 14:57 ( 1262 x gelesen )
Handlungsbedarf besteht für Onlinehändler
Jeder kennt sie, die ABO-Fallen im Internet.
Aber nun will der Gesetzgeber dem ein Riegel vorschieben.
Am 02.03.2012 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu welches Verbraucher mehr vor nicht gewollten bezahlpflichtigen Verträgen schützen soll. Das sind natürlich auch Onlineshops die bezahlpflichtige Dienstleistungen und Produkte anbieten.
Der Gesetzgeber schreibt zukünftig vor, dass ganz klar bei der Bestellung zu erkennen sein muss, dass es sich um einen kostenpflichtigen Kauf oder Bestellung handelt. Irgendwelche Hinweise im Kleingedruckten der AGB oder ähnlichem zählen dabei nicht mehr.
Eine Möglichkeit z.B. wäre den Button im Onlineshop "Bestellung abschicken" zu modifizieren, mit Text z.B. "zahlungspflichtig bestellen" oder "kostenpflichtige Bestellung absenden".
Ist so ein Button nicht vorhanden könnte man auch am Ende des Bestellformulars ein Hakenfeld einrichten, welches der Käufer explizit bestätigen muss, dass er weiß, dass es sich um eine kostenpflichtige Bestellung oder ähnliches handelt.
Sollten Onlinehändler diese gesetzlichen Vorgaben versäumen drohen neben unwirksamen Verträgen natürlich auch wieder Abmahnungen, die bekanntermaßen nicht gerade günstig sind.
Aber nun will der Gesetzgeber dem ein Riegel vorschieben.
Am 02.03.2012 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu welches Verbraucher mehr vor nicht gewollten bezahlpflichtigen Verträgen schützen soll. Das sind natürlich auch Onlineshops die bezahlpflichtige Dienstleistungen und Produkte anbieten.
Der Gesetzgeber schreibt zukünftig vor, dass ganz klar bei der Bestellung zu erkennen sein muss, dass es sich um einen kostenpflichtigen Kauf oder Bestellung handelt. Irgendwelche Hinweise im Kleingedruckten der AGB oder ähnlichem zählen dabei nicht mehr.
Eine Möglichkeit z.B. wäre den Button im Onlineshop "Bestellung abschicken" zu modifizieren, mit Text z.B. "zahlungspflichtig bestellen" oder "kostenpflichtige Bestellung absenden".
Ist so ein Button nicht vorhanden könnte man auch am Ende des Bestellformulars ein Hakenfeld einrichten, welches der Käufer explizit bestätigen muss, dass er weiß, dass es sich um eine kostenpflichtige Bestellung oder ähnliches handelt.
Sollten Onlinehändler diese gesetzlichen Vorgaben versäumen drohen neben unwirksamen Verträgen natürlich auch wieder Abmahnungen, die bekanntermaßen nicht gerade günstig sind.